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Privat- und Merchant-Lizenzen

PRIVATLIZENZ — Dateien und Modelle der Bestellung

LaFig erteilt dem Inhaber eine persönliche, nicht ausschließliche, weltweite Lizenz für die Schutzdauer der betroffenen Rechte. Dateien für eigene Sammlung und privaten Gebrauch aufbewahren, privat anpassen und drucken, ohne private Mengenobergrenze außer ausdrücklich vor Kauf angegebener und akzeptierter Sonderbeschränkung.

Nur nötige Dateien dürfen einem privaten Druckdienst für Ihren Auftrag vertraulich überlassen werden, ohne Wiederverwendung und mit Löschung nach Ausführung. Teilen, Veröffentlichen, Verteilen und Weiterverkaufen auch geänderter Dateien sowie Gruppenbereitstellung sind untersagt. Verkauf von Drucken oder abgeleiteten Produkten benötigt passende gewerbliche Lizenz. Gesetzliche Ausnahmen und Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben erhalten.

Samples bleiben auch mit Geschäftskonto privat. Nur erworbene Modelle, keine künftigen Werke. Lizenz besteht nach Ende der LaFig–Urheberpartnerschaft fort; Bibliotheksdienst ist getrennt. Keine Klausel schließt gesetzliche Garantien aus oder entzieht unbetroffene Käufe wegen eines anderen Bestellvorfalls.

DAUERHAFTE MERCHANT-LIZENZ — Paket der Bestellung

LaFig erteilt dem kaufenden Inhaber eine nicht ausschließliche, weltweite, dauerhafte Lizenz für das erworbene Paket innerhalb der Schutzdauer der Rechte. 3D-Druckfertigung und Verkauf physischer Drucke seiner Modelle sind ohne Mengenobergrenze und laufendes Abonnement erlaubt. Notwendige Druckanpassungen und Fotos zum Anbieten der Drucke sind unter Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte erlaubt.

Nur vollständige Pakete mit ausdrücklicher Merchant-Option, keine kleinen privaten Unterpakete. Geschäftskonto gewährt keine Rechte an anderen Produkten. Übernommene historische Lizenzen behalten bestätigte Pakete und Rechte ohne Neukauf.

Teilen, Veröffentlichen, Weiterverkaufen und Unterlizenzieren von STL-Dateien oder Änderungen verboten. Traditioneller Guss und Formenherstellung nicht lizenziert. Dateien sichern, Zugang auf vertraulich gebundene, für eigene Fertigung nötige Personen beschränken und keine eigenständigen Wiederverwendungsrechte Dritter schaffen.

Sie verantworten Herstellung, Sicherheit, Kennzeichnung, Käuferpflichten und Druckverkauf. Lizenz und Abzeichen belegen Modellnutzungsrechte, keine Qualitäts- oder Produktsicherheitszertifizierung. Öffentliche Verzeichniseinträge mit Geschäftsname, Logo und Paketen sind freiwillig; private Belege bleiben unveröffentlicht.

Keine automatische Übertragung mit Konto und keine neuen eigenständigen Werke umfasst. Fortbestand nach Partnerschaftsende. Mindestens fünf Jahre Bibliotheksdienst sind keine Lizenzdauer und bewirken keinen automatischen Ablauf. Zwingende Rechte und andere Erwerbe bleiben geschützt.